Mittwoch, 30.06.2010 21:21 Uhr
Koalition feiert ihr knappes Überleben. #bpw #mygauck...
Die SPD-Bundestagsfraktion

Die Fraktionen sind Vereinigungen von mindestens fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichberechtigter politischer Ziele in keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen.
146 SPD-Abgeordnete bilden die Fraktion
Nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 17. Legislaturperiode aus 146 Abgeordneten zusammen. Die Arbeit einer Fraktion wie der SPD-Bundestagsfraktion muss geplant, koordiniert und organisiert werden. Dies ist die Aufgabe des Fraktionsvorstandes. Er berät die langfristigen Ziele und bereitet die aktuelle parlamentarische Arbeit vor. Die Entscheidungen treffen aber alle Abgeordneten nach Information durch die Ausschussarbeitsgruppen in den Fraktionssitzungen.
Die Fraktionsspitze: Geschäftsführender Fraktionsvorstand
Für die laufenden Geschäfte ist der Geschäftsführende Fraktionsvorstand zuständig. Er setzt sich aus dem Fraktionsvorsitzenden mit seinen von der Fraktion gewählten Stellvertreter/innen und Parlamentarischen Geschäftsführer/innen zusammen. Die Stellvertretenden Vorsitzenden sind an erster Stelle für bestimmte politische Bereiche bestimmend. Sie koordinieren die Arbeit der Arbeitsgruppen aus den ihnen zugeordneten Bereichen. Für die Durchführung der organisatorischen Aufgaben der Fraktionsverwaltung sind die Parlamentarischen Geschäftsführer verantwortlich.













